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Recht und Finanzen
EXPERTEN-BEITRAG
von Dr. iur. Birgit Maria Lachenmaier
(Coach, zertifiziert nach der Deutschen
Gesellschaft für Coaching e. V.)
© iStock.com/AndreyPopov
Neue Gesetze im
neuen Jahr
ie jedes Jahr beginnt auch zuschlag ist eine zusätzliche finanzielle und durch schnelle und direkte Leistun-
2025 wieder mit einer Reihe Unterstützung für erwerbstätige Eltern, gen Kinderarmut bekämpfen. Ausgangs-
Wneuer gesetzlicher Regelun- deren Einkommen nicht oder nur knapp punkt für dieses Vorhaben war die Tat-
gen. Neuerungen gibt es im Bereich ausreicht, um den gesamten Bedarf der sache, dass in Deutschland jedes fünfte
Gesundheit und Pflege, für Arbeitneh- Familie zu decken. Der Kindersofort- Kind von Armut betroffen ist. Es ist nicht
mer erhöht sich der Mindestlohn und für zuschlag kommt besonders bedürftigen zu erwarten, dass der Gesetzesentwurf
Familien gibt es Entlastungen. Kindern zugute. Um Familien weiter zu nach der Neuwahl verabschiedet wird.
entlasten, wurde auch der steuerliche
Erhöhung des Kindergeldes Kinderfreibetrag angehoben. Für dieses Erhöhung des Mindestlohns
Jahr beträgt der Freibetrag 9.600 Euro
Seit Januar erhalten Familien fünf und 2026 dann 9.756 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn ist zu Beginn
Euro mehr Kindergeld. Es beträgt jetzt des Jahres auf 12,82 Euro brutto in der
255 Euro pro Kind und Monat. Im Die Kindergrundsicherung dagegen, Stunde erhöht worden. Damit wird die
kommenden Jahr wird es nochmal um die im Koalitionsvertrag verankert und unterste Lohngrenze um 41 Cent erhöht.
weitere fünf Euro erhöht. Gleichzeitig er- bereits auf den Weg gebracht wurde,
höht sich auch der Kindersofortzuschlag steht mit dem Koalitionsbruch vor dem Gleichzeitig erhöht sich die „Minijob“-
und der Kinderzuschlag für Familien Scheitern. Die Kindergrundsicherung Grenze. Minijobs sind geringfügige Be-
mit geringem Einkommen. Der Kinder- sollte die Chancengerechtigkeit stärken schäftigungen, die sich dadurch auszeich-
18 familienmagazin | Frühjahr 2025