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FAMILIENMAGAZIN OLDENBURG 4 | 2019 Gesundheit und Ernährung
Masernimpfpflicht beschäftigt
verschiedene Ausschüsse im Bundesrat
Bedenken an STIKO-Regelung
erfassungsrechtliche Bedenken haben verschie- zur Verfügung im Gegensatz zur Bundesrepublik.
dene Ausschüsse des Bundesrates zu der von der Dies eröffne eine faktische Impfpflicht für andere
VBundesregierung geplanten Masernimpfpflicht in Erkrankungen.
der bisherigen Ausformulierung des Gesetztes geäußert.
Je nach Produktionsverhalten der Pharmaindustrie oder
Die Pflicht, einen Impfnachweis vorzulegen, bestehe Medikamentenzulassung durch die zuständigen Behörden
auch dann, wenn zur Impfung ausschließlich Kombi- könnten künftig ausschließlich Impfstoffe zur Verfügung
impfstoffe zur Verfügung stehen. Diese Kombiimpfstoffe stehen, die neben dem Masernimpfstoff andere Impfstoffe
enthalten auch Impfstoffe gegen andere Krankheiten, beinhalten als die aktuell vertriebenen MMR-Impfstoffe.
wie zum Beispiel die Dreifachimpfung (Masern-Mumps- „Es erscheint fraglich, ob dies mit dem Erfordernis einer
Röteln) oder Vierfachimpfung (MMR + Windpocken). In der Gesetzesgrundlage für Grundrechtsbeschränkungen in
Schweiz zum Beispiel steht bereits der Einfach impfstoff Einklang zu bringen ist“, schreiben die Ausschüsse.
Bedenken an STIKO-Regelung
Bedenken bestehen auch, dass die Ständige Impfkom-
mission (STIKO) quasi auch regelt, welche Erwachsenen
dieser Regelung unterfallen. Das Gesetz sieht die ab
1970 geborenen Menschen vor. „Die aktuellen Empfeh-
lungen der STIKO zur Masernimpfung von Erwachsenen
erlangen damit unmittelbar grundrechtseinschränkende
Gesetzeskraft, ebenso allerdings auch etwaige künftige
Änderungen der Empfehlungen“, so die Länderausschüsse.
Keine Probleme sieht das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG). Es gebe zwar zurzeit keinen zu-
gelassenen Einfachimpfstoff gegen Masern, so ein
Ministeriumssprecher auf Nachfrage des Deutschen
Ärzteblattes. Es sei jedoch eine künftige Zulassung in
diesem Bereich in Zukunft nicht ausgeschlossen. Dazu
muss ein Hersteller diese zukünftig beantragen.
© Freepik So sehe der Gesetzentwurf des Infektionsschutzge-
setzes die Regelung vor. Darin wird berücksichtigt,
dass gegenwärtig für die Durchführung von Ma-
sernimpfungen ausschließlich Kombinationsimpf-
stoffe gegen Masern-Mumps-Röteln als Dreifach-
impfung oder Masern-Mumps-Röteln-Windpocken
als Vierfachimpfung zur Verfügung stehen.
Quelle: Ärzteblatt
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