Page 17 - Familienmagazin 2015
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Kinder, Jugendliche und Gesundheit
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Bundesverfassungsgericht seinen Kurs Ladenthin, Herausgeber der Zeitschrift Vergleichsstudien und kam zu dem
und erlaubte hohe Geldstrafen gegen „Schulleitung intern für Grund- und Ergebnis, dass Homeschooling-Kinder
hartnäckige Schulverweigerer, wie sie Hauptschulen“, für ein Modell wie in „einen signifikant höheren Leistungsin-
zum Beispiel in Hessen verhängt wer- Österreich. Dort ist der Unterricht in dex“ und „eine größere Lösungskompe-
den können. den eigenen vier Wänden auf Antrag tenz bei schwierigen, auch technischen
erlaubt, wird aber staatlich beaufsich- Fragen“ hätten. Außerdem sei bemer-
In vielen Ländern ist Homeschooling tigt. Tatsächlich: Nicht nur Österreich kenswert, dass Homeschooling-Eltern
erlaubt geht in Sachen „Homeschooling“ an- eine erheblich höhere Fortbildungsbe-
dere Wege als das große Nachbarland. reitschaft für ihre eigene Bildung zeig-
Neben Befürchtungen der Juristen, In zahlreichen europäischen Staaten ten. Die Homeschooling-Eltern werden
wonach Parallelgesellschaften im ist Homeschooling legalisiert, wie in meistens durch spezielle Fernschulen
Interesse des gesellschaftlichen den USA und Kanada übrigens auch. beziehungsweise Heimschulwerke
Zusammenhaltes und im Sinne der Das lässt sich für Belgien, Dänemark, fachlich unterstützt. Wer aus religiösen
Demokratie nicht beflügelt werden Frankreich, Großbritannien und Irland Gründen auf Homeschooling setzt,
dürften, schwingen bei den Gerichtsur- sagen, für Italien, Luxemburg, Norwe- dem wird in der Regel fachlich und
teilen auch andere Überlegungen mit gen, Portugal und die meisten Kantone pädagogisch von der Philadelphia-
– zum Beispiel diese: Können Kinder, der Schweiz. In Griechenland, den Schule in Siegen der Rücken gestärkt.
die von frühester Kindheit an nahezu Niederlanden, Spanien und den ande- Sie betreut nach eigenen Angaben
ausschließlich der elterlichen Autori- ren Kantonen der Schweiz wird Home- zurzeit rund 150 Familien in der Bun-
tät ausgesetzt sind und keine anderen schooling zumindest geduldet. desrepublik.
Impressionen aus dem staatlichen In Deutschland selbst war der Umgang Wenn es nach ihr geht und auch nach
Schulbetrieb erfahren, sich wirklich mit Homeschooling im Vergleich zu dem Netzwerk Bildungsfreiheit, dann
eines Tages „abnabeln“? Können sie heute lange Zeit ein gegensätzlicher. dürfte diese Zahl gerne in die Höhe
dann als eigenständige Persönlichkei- Noch bis 1938 war der Hausunterricht schnellen. Damit die Homeschooling-
ten und mündige Bürger ihren Mann in Deutschland üblich. Dann hatten ihn Eltern allerdings nicht ständig mit
beziehungsweise ihre Frau stehen? die Nazis verboten. Im Laufe der Zeit einem Bein im Gefängnis stehen,
Die Masse der Pädagogik-Experten geriet er schließlich aus dem Gedächt- müsste die Politik umdenken. Einen
zweifelt massiv daran. Und diejenigen nis der Menschen. bekannten Fürsprecher mit guten
unter ihnen, die sich für Homeschoo- Norbert Blüm und der „heilsame Stachel“ „Connections“ in die Politik haben die
ling aussprechen, lassen sich an einer Ein anderer Pädagogik-Professor, der im Netzwerk Bildungsfreiheit organi-
Hand abzählen. sich für Homeschooling starkmacht, sierten Aktivisten schon gewonnen.
Professor Dr. Volker Ladenthin, Lehr- ist Professor Dr. Franco Rest. Er lehrt Der ehemalige Bundesarbeitsminis-
stuhlinhaber für historische und Erziehungswissenschaften und So- ter Norbert Blüm (CDU) bezeichnet
systemische Erziehungswissenschaften zialphilosophie/Sozialethik an der das Homeschooling als „heilsamen
an der Universität Bonn, gehört dazu. Fachhochschule Dortmund. Professor Stachel gegen die Herrschsucht des
Er hält vor allem die „Kriminalisierung Rest sichtete mehrere internationale Schulregimes“, die „imperialistische
von Homeschooling-Familien“ für Züge“ angenommen habe. (ST)
äußerst schädlich. Deshalb plädiert
AUF DEN PUNKT
„Homeschooling“ wird es genannt,
wenn Eltern ihre Kinder nicht in die
staatliche Schule schicken, sondern zu
Hause unterrichten. Dabei überwiegen
religiöse Motive. In Deutschland wird
– im Gegensatz zu vielen anderen Län-
dern – gegen Homeschooling rechtlich
vorgegangen – mit dem Segen der
obersten Richter. Die warnen vor dem
Entstehen von Parallelgesellschaf-
ten zu Lasten von Demokratie und
Toleranz.
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