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Soziales
Finanzielle Entlastung für Familien
Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag steigen
Nach Plänen des Bundeskabinetts chend der Anhebung des einkom- Nach der in Kürze erwarteten Vor-
sollen in den Jahren 2017 und 2018 mensteuerlichen Kindergeldes lage des 2. Steuerprogressions-
der steuerliche Grundfreibetrag, der berichts wird hier gegebenenfalls
Kinderfreibetrag, das Kindergeld und 5. Anhebung des Kinderzu- noch eine Anpassung erfolgen
der Kinderzuschlag steigen sowie schlags zum 1. Januar 2017
die sogenannte „kalte Progression“ um monatlich 10 Euro von Bereits im letzten Jahr und im lau-
ausgeglichen werden. Eine entspre- 160 Euro auf 170 Euro je Kind fenden Jahr hat die Bundesregierung
chende Formulierungshilfe für den u.a. durch Anhebung des Grundfrei-
Bundestag hat das Bundeskabinett 6. Anhebung des Unterhaltshöchst- betrages und des Kinderfreibetrages,
am 12. Oktober beschlossen. Die betrags (§ 33a EStG) entsprechend die Erhöhung des Kindergeldes und
volle Entlastungswirkung beträgt der Anhebung des Grundfreibetrags den Ausgleich der „kalten Progressi-
rund 6,3 Mrd. Euro jährlich. Hiervon von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro on“ durch eine Tarifverschiebung alle
dürften vor allem Familien profi tie- auf 8.820 Euro (2017) und um weite- Steuerpfl ichtigen um rund 5,4 Mrd.
ren. Allerdings bleiben vom großen re 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) Euro entlastet. Mit dem jetzigen Be-
Geldsegen unter dem Strich tat- schluss für 2017 und 2018 steigt das
sächlich nur verhältnismäßig kleine 7. Ausgleich der „kalten Progres- Entlastungsvolumen in dieser Legis-
Summen in den Geldbörsen von Otto sion“ durch Verschiebung der übri- laturperiode auf über 10 Mrd. Euro.
Normalverbraucher hängen: Die Ent- gen Tarifeckwerte in 2017 um die
lastungen für den Einzelnen dürften geschätzte Infl ationsrate des Jah- Quelle: Bundesfi nanzminis-
sich schätzungsweise durchschnittlich res 2016 (0,73 %) und in 2018 um terium 12. Oktober 2016
um die 15 Euro pro Monat bewegen. die geschätzte Infl ationsrate des
Jahres 2017 (1,65 %) nach rechts.
Der Gesetzentwurf sieht fol-
gende Anpassungen vor:
1. Anhebung des Grundfreibetrags
von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro
auf 8.820 Euro (2017) und um weite-
re 180 Euro auf 9.000 Euro (2018)
2. Anhebung des Kinderfreibetrags
von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro
auf 4.716 Euro (2017) und um wei-
tere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018)
3. Anhebung des monatlichen
Kindergeldes um jeweils 2 Euro
in den Jahren 2017 und 2018;
für das 1. und 2. Kind von jetzt
190 Euro auf 192 Euro (2017)
und 194 Euro (2018);
für das 3. Kind von jetzt 196 Euro auf
198 Euro (2017) und 200 Euro (2018);
für das 4. und jedes weitere Kind
von jetzt 221 Euro auf 223 Euro
(2017) und 225 Euro (2018)
4. Anhebung des Kindergeldes nach © Jenny Sturm, fotolia
Bundeskindergeldgesetz entspre-
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