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Soziales





             Finanzielle Entlastung für Familien




             Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag steigen





             Nach Plänen des Bundeskabinetts     chend der Anhebung des einkom-       Nach der in Kürze erwarteten Vor-
             sollen in den Jahren 2017 und 2018   mensteuerlichen Kindergeldes        lage des 2. Steuerprogressions-
             der steuerliche Grundfreibetrag, der                                     berichts wird hier gegebenenfalls
             Kinderfreibetrag, das Kindergeld und   5.  Anhebung des Kinderzu-        noch eine Anpassung erfolgen
             der Kinderzuschlag steigen sowie    schlags zum 1. Januar 2017
             die sogenannte „kalte Progression“   um monatlich 10 Euro von            Bereits im letzten Jahr und im lau-
             ausgeglichen werden. Eine entspre-  160 Euro auf 170 Euro je Kind        fenden Jahr hat die Bundesregierung
             chende Formulierungshilfe für den                                        u.a. durch Anhebung des Grundfrei-
             Bundestag hat das Bundeskabinett    6.  Anhebung des Unterhaltshöchst-   betrages und des Kinderfreibetrages,
             am 12. Oktober beschlossen. Die     betrags (§ 33a EStG) entsprechend    die Erhöhung des Kindergeldes und
             volle Entlastungswirkung beträgt    der Anhebung des Grundfreibetrags    den Ausgleich der „kalten Progressi-
             rund 6,3 Mrd. Euro jährlich. Hiervon   von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro   on“ durch eine Tarifverschiebung alle
             dürften vor allem Familien profi tie-  auf 8.820 Euro (2017) und um weite-  Steuerpfl ichtigen um rund 5,4 Mrd.
             ren. Allerdings bleiben vom großen   re 180 Euro auf 9.000 Euro (2018)   Euro entlastet. Mit dem jetzigen Be-
             Geldsegen unter dem Strich tat-                                          schluss für 2017 und 2018 steigt das
             sächlich nur verhältnismäßig kleine   7.  Ausgleich der „kalten Progres-  Entlastungsvolumen in dieser Legis-
             Summen in den Geldbörsen von Otto   sion“ durch Verschiebung der übri-   laturperiode auf über 10 Mrd. Euro.
             Normalverbraucher hängen: Die Ent-  gen Tarifeckwerte in 2017 um die
             lastungen für den Einzelnen dürften   geschätzte Infl ationsrate des Jah-  Quelle: Bundesfi nanzminis-
             sich schätzungsweise durchschnittlich   res 2016 (0,73 %) und in 2018 um   terium 12. Oktober 2016
             um die 15 Euro pro Monat bewegen.   die geschätzte Infl ationsrate des
                                                 Jahres 2017 (1,65 %) nach rechts.
             Der Gesetzentwurf sieht fol-
             gende Anpassungen vor:

             1.  Anhebung des Grundfreibetrags
             von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro
             auf 8.820 Euro (2017) und um weite-
             re 180 Euro auf 9.000 Euro (2018)

             2.  Anhebung des Kinderfreibetrags
             von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro
             auf 4.716 Euro (2017) und um wei-
             tere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018)

             3.  Anhebung des monatlichen
             Kindergeldes um jeweils 2 Euro
             in den Jahren 2017 und 2018;
             für das 1. und 2. Kind von jetzt
             190 Euro auf 192 Euro (2017)
             und 194 Euro (2018);
             für das 3. Kind von jetzt 196 Euro auf
             198 Euro (2017) und 200 Euro (2018);
             für das 4. und jedes weitere Kind
             von jetzt 221 Euro auf 223 Euro
             (2017) und 225 Euro (2018)

             4.  Anhebung des Kindergeldes nach    © Jenny Sturm, fotolia
             Bundeskindergeldgesetz entspre-



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